Leitfaden - Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-und Strafverfahrensrecht - Für Vereine
Die Coronavirus-Pandemie stellt Unternehmen aber auch Vereine weltweit vor immense Herausforderungen. Deutschlandweit verordnete Versammlungsverbote im öffentlichen wie auch privaten Bereich sind eine notwendige Einschränkung für die erfolgreiche Verlangsamung der Ausbreitung des Virus`. Zeitgleich entstehen hiermit erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit juristischer Personen verschiedenster Rechtsformen.Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Bundestag am 25. März 2020 ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-und Strafverfahrensrecht (Corona-Abmilderungs-Gesetz) verabschiedet.Ziel des Gesetzes ist es u.a., mindestens bis zum Jahresende erhebliche Erleichterungen in Bezug auf die Entscheidungsfindung für juristische Personen zu ermöglichen und so deren Handlungsfähigkeit trotz der durch die Pandemie verursachten Umständen zu sichern. Die darin enthaltenen Regelungen zum Vereinsrecht gehen als lex specialis (Sondergesetz mit Vorrang vor dem Allgemeingesetz) den Regelungen im BGB vor. In diesem Leitfaden sind die gesetzlichen Regelungen zum Vereinsrecht in Zusammenarbeit von Rechtsanwalt Michael Scragg, Präsident des Hessischen Schwimm-Verbandes e.V.und der Rough Water& GmbH aufgearbeitet, um die Erleichterungen für Vereine verständlich und übersichtlich darzustellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Dokument nicht um eine Rechtsberatung handelt.
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| Schlagworte: | |
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| Notationen: | Leitung und Organisation Sportgeschichte und Sportpolitik |
| Tagging: | Pandemie Coronavirus COVID-19 |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2020
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| Ausgabe: | 30. März 2020 |
| Online-Zugang: | http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/DSV_Allgemein/RW-Leitfaden_Gesetz_EF.pdf |
| Seiten: | 5 |
| Dokumentenarten: | elektronische Publikation |
| Level: | mittel |