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Verbotsliste 2010 - Konsequenzen für die Behandlung von Leistungssportlern

Die erneute Aktualisierung der Verbotsliste zum 01. Januar 2010 durch die World Anti-Doping Agency (WADA) bringt für die ärztliche Behandlung von Leistungssportlern erneut eine Reihe zu beachtender Änderungen. Wesentliche Änderungen finden sich in der Gruppe S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen. Darin wird festgelegt, dass Platelet Rich Plasma nur bei intramuskulärer Gabe verboten ist. Andere Applikationswege bedürfen einer Erklärung zum Gebrauch. In der Gruppe S3. Beta-2-Agonisten ist zukünftig für die Substanzen Salbutamol und Salmeterol bei inhalativer Gabe ebenfalls nur noch eine Erklärung zum Gebrauch notwendig. Für die übrigen Beta-2-Agonisten ist es bei der bisherigen Regelung geblieben. In die Gruppe S6. Stimulantien wurde Pseudoephedrin als verbotene Substanz wieder aufgenommen. Klarstellend wurde in der Gruppe M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers ein Halbsatz eingefügt, dass die Supplementierung von Sauerstoff (Hyperoxie) nicht verboten ist. Darüber hinaus wurde unter M2. Chemische und Physikalische Manipulationen festgeschrieben, dass intravenöse Infusionen mit Ausnahme derer, die im Rahmen einer Krankenhausbehandlung oder bei ärztlich klinischen Untersuchungen verabreicht wurden, verboten sind.
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Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Biowissenschaften und Sportmedizin
Veröffentlicht in:Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2010
Online-Zugang:https://www.germanjournalsportsmedicine.com/archiv/archiv-2009/heft-12/verbotsliste-2010-konsequenzen-fuer-die-behandlung-von-leistungssportlern/
Jahrgang:60
Heft:12
Seiten:403-405
Dokumentenarten:Artikel
Level:mittel