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Stellungnahme zum Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), Bonn

Stellungnahme und Empfehlung Zweckgerichtete sportwissenschaftliche Forschung von hoher wissenschaftlicher Qualität ist eine wichtige Basis, um die internationale Konkurrenzfähigkeit des deutschen Spitzensports zu erhalten und auszubauen. Ebenso bedarf die Politik qualitativ hochwertiger wissenschaftlicher Entscheidungshilfen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich des Sports. Die zweckgerichtete Förderung sportwissenschaftlicher Forschung auf hohem internationalem Niveau ist daher eine wichtige Aufgabe, die auch in Zukunft sichergestellt werden sollte. Für den Bereich des Spitzensports wird diese Aufgabe bundesweit derzeit ausschließlich vom BISp wahrgenommen. Die Aufgabenwahrnehmung durch das BISp weist jedoch schwerwiegende Mängel auf, die bezweifeln lassen, dass die Ziele der Forschungsförderung erreicht werden können. Der Wissenschaftsrat empfiehlt daher nachdrücklich, das Verfahren der zweckgerichteten Forschungsförderung im Bereich des Spitzensports grundlegend zu reformieren. Dabei sind im Einzelnen folgende Empfehlungen zu berücksichtigen: • Dringend erforderlich ist ein mittel- bis langfristiges Forschungsprogramm, das den aktuellen internationalen Entwicklungen im Spitzensport ebenso Rechnung trägt wie dem Stand von Wissenschaft und Technik. Auf der Grundlage dieses Forschungsprogramms müssen Schwerpunkte der zweckgerichteten Forschungsförderung identifiziert werden, die einen verbindlichen Rahmen sowohl für die Antrags- als auch für die Auftragsforschung bilden. • Das Übergewicht der Förderung von kurzfristigen kleinen Forschungsprojekten sollte zugunsten einer vermehrten Förderung von längerfristigen und interdisziplinären Forschungsprojekten korrigiert werden. Dabei sollten stärker als bislang auch die Beiträge anderer wissenschaftlicher Disziplinen zur Weiterentwicklung des Spitzensports sowie zur Beratung der Sportpolitik berücksichtigt werden. • Wissenschaftliche Qualitätskriterien müssen eine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung von Förderanträgen sowie für die Vergabe von Forschungsaufträgen sein. Erst bei der Auswahl zwischen Anträgen, die diesen Anforderungen nachweislich genügen, dürfen andere, außerwissenschaftliche Kriterien zum Tragen kommen. • Das Verfahren zur Begutachtung der Förderanträge ist personell strikt von der Entscheidung über die Bewilligung der Anträge zu trennen. Die freihändige Vergabe von Forschungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung ist einzustellen. • Die Einbeziehung ausländischer Wissenschaftler zur Begutachtung von Projekten, die nicht unmittelbar auf einen Wettbewerbsvorteil für den deutschen Spitzensport zielen, wird empfohlen. • Um das Vergabeverfahren transparent zu gestalten, sollten den Antragstellern die schriftlichen Stellungnahmen der Gutachter zur Verfügung gestellt werden. Zum Schutz der Unabhängigkeit der Gutachter sollten die Stellungnahmen zuvor anonymisiert werden. • Die Administration der Forschungsförderung muss dringend effizienter gestaltet werden. Das bestehende eklatante Missverhältnis zwischen Verwaltungskosten und Forschungsfördermitteln ist nicht akzeptabel. • Eine wirksame Qualitätskontrolle für die Forschungsförderung muss etabliert werden. Ein erster Schritt hierzu ist die Verpflichtung aller Fördernehmer, die aus dem geförderten Projekt hervorgegangenen Publikationen gegenüber dem Fördergeber zu benennen. • Der Forschungstransfer in die Praxis des deutschen Spitzensports muss dringend evaluiert werden. Andernfalls kann nicht systematisch festgestellt werden, ob die geförderten Forschungsprojekte und die für den Transfer gewählten Instrumente ihr Ziel erreichen, den deutschen Spitzensport wirksam zu unterstützen. Der Wissenschaftsrat sieht weder in der Neufassung des Errichtungserlasses vom 17. November 2005 noch in der Umstrukturierung der Aufbauorganisation überzeugende Schritte, um die bestehenden, bereits in früheren Prüfungen und externen Evaluationen monierten Mängel zu beseitigen und die verkrusteten Strukturen aufzubrechen. Um dringend erforderliche Verbesserungen in der Organisation und Administration der extramuralen Ressortforschung im Bereich des Spitzensports zu erzielen, ist eine grundlegende Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung zwingend geboten. Bei den Aufgaben, die das Personal des BISp im Rahmen der zweckgerichteten Forschungsförderung wahrnimmt, handelt es sich um rein administrative Aufgaben ohne Forschungsanteil. Auch die weiteren, vom BISp wahrgenommenen Aufgaben werden ohne eigene Forschungsleistungen des Instituts erbracht. Diese Aufgaben müssen nicht zwingend in einer Ressortforschungseinrichtung wahrgenommen werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt dem BMI daher zu prüfen, ob die Administration der zweckgerichteten Forschungsförderung im Bereich des Spitzensports in das BMI oder einer anderen bestehenden Einrichtung übertragen werden kann, die über Erfahrung im Bereich der unabhängigen und effizienten Forschungsförderung verfügt. Dabei ist darauf zu achten, dass die oben genannten Empfehlungen umgesetzt werden. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob die Pflege und Entwicklung der qualitativ hochwertigen Datenbanken mit entsprechender Personal- und Mittelausstattung ebenfalls einer anderen bestehenden Einrichtung, zum Beispiel der Deutschen Sporthochschule, übertragen werden können. Mit der Mitwirkung an der sportrelevanten Normungstätigkeit können Sportwissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen beauftragt werden. Der Wissenschaftsrat bittet das BMI, zeitnah, spätestens in drei Jahren, über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.
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Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Leitung und Organisation Organisationen und Veranstaltungen Ausbildung und Forschung
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Köln 2007
Online-Zugang:https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7696-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Seiten:65
Dokumentenarten:elektronische Publikation
Level:mittel