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Sportrecht

Homepage des Lehrstuhls für Sportrecht an der Universität Bayreuth Sportrecht ist in Deutschland zuerst das von den Verbänden und Vereinen autonom gesetzte Recht des Sports. In einem weiteren Sinne gehört dazu aber auch die staatliche Rechtsordnung, die sportliche Sachverhalte zum Gegenstand hat. Aufgrund der mannigfachen Berührungspunkte der Welt des Sports mit der des "Rechts" gibt es aber keinen genau abgegrenzten Bereich des Sportrechts. Die nachfolgenden Seiten sollen deshalb einen allerersten und oberflächlichen Einstieg in die Materie bieten und durch weiterführende Literaturhinweise und links die Vertiefung ermöglichen.

Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Ausbildung und Forschung Sozial- und Geisteswissenschaften Sportgeschichte und Sportpolitik
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:https://www.zivilrecht6.uni-bayreuth.de/de/llm_sportrecht/index.html
Dokumentenarten:aktuelle Informationen
Level:hoch