Das Anti-Doping-Gesetz
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz) im Dezember 2015 geht der Gesetzgeber in Deutschland erstmalig gegen Verstöße gegen das Dopingverbot im Sport vor. Hintergrund dafür ist die mehrjährige Diskussion darüber, ob es den Sportorganisationen allein gelingt, diesem Menetekel des Sports und der Sportentwicklung Herr zu werden. Immer neue Skandale und Verstöße und offensichtlich nur begrenzte Handlungsoptionen wie auch Interessenskonflikte innerhalb des Sports führten letztlich zum staatlichen Handeln, das seine Form dann in diesem Gesetz gefunden hat. Die Ziele mit dem Gesetz sind vielschichtig. Es geht einerseits um den Schutz der Gesundheit der Sporttreibenden, aber auch um die Gewährleistung eines fairen Wettstreits sauberer, nicht gedopter Sportler. Das sich daraus ergebende übergeordnete Ziel ist der Erhalt des Ansehens des Sports insgesamt als ein gesellschaftlich wichtiger Teilbereich, der in allen Alters- und Leistungsklassen gleiche Werte verkörpert und durchsetzt, die weit über den Sport selbst hinaus wirken bzw. wirken können.
Mit der Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes ergaben sich automatisch neue rechtliche und prozessuale Konsequenzen, die im Verdachtsfall eines Dopingsverstoßes in Deutschland beachtet werden müssen bzw. welche zur Anwendung kommen. Deshalb, um wichtige Themen aus dem Gesetz anzusprechen und Klarheit zu schaffen, war es logisch und konsequent, dass sich die Deutsche Vereinigung für Sportrecht e.V., Konstanzer Arbeitskreis auf der der Verabschiedung des Gesetzes folgenden Jahrestagung im April 2016 diesem Thema widmete. Dabei ging es den Sportrechtlern einserseits darum, die Besonderheiten des Sports und des Agierens von Sportorganisationen zu verdeutlichen, die sich auch im Entstehungs- und Abvstimmungsprozess des Gesetzes widerspiegelten. Es ging aber auch darum, die praktischen Veränderungen - zum Beispiel Ansprüche gegen gedopte Sportler wie auch gegen Hersteller und "Bereitsteller" von Dopingsubstanzen (Firmen, Ärzte, Apotheker, Trainer etc.) - vorzustellen und zu präsentieren, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben.
Der Tagungsband beinhaltet die drei Vorträge der Jahrestagung.
Zunächst gibt Ministerialdirektor Alfred Bindels einen Überblick über die vielfältigen Diskussionen bei der Entstehung des Gesetzes und über das Gesetz selbst. Bindels ist Abteilungsleiter im Bundesministerium der Justiz und hat an der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt.
Professor Dr. Martin Heger stellt die strafrechtlichen und strafprozessualen Auswirkungen des Gesetzes dar. Er ist Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und hat bereits mehrfach wissenschaftliche Aufsätze zur strafrechtlichen Seite der Doping-Problematik veröffentlicht.
Professor Dr. Bernhard Pfister beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen, insbesondere schadensrechtlichen Problemen des Gesetzes i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB. Er ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls Zivilrecht, insbesondere Sportrecht an der Universität Bayreuth.
- erweiterter Klappentext -
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| Notationen: | Theorie und gesellschaftliche Grundlagen |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Stuttgart
Richard Boorberg Verlag
2016
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| Online-Zugang: | https://buchservice-boorberg.buchhandlung.de/shop/article/31655209/das_anti_doping_gesetz.html |
| Seiten: | 71 |
| Dokumentenarten: | Buch |
| Level: | hoch mittel |