Der Sportler und die institutionelle Sportschiedsgerichtsbarkeit. Zur Wirksamkeit erzwungener Schiedsvereinbarungen im Sport und dem Gebot unabhängiger und überparteilicher Rechtspflege am Beispiel des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) und des Deutschen Sportschiedsgerichts (DSS)
Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung, Medialisierung und Kommerzialisierung des (inter)nationalen Leistungssports sind neue Bedürfnisse der rechtlichen Absicherung insbesondere des sportlichen Wettkampfbetriebs entstanden. Den Besonderheiten des Leistungssports und den Bemühungen der Sportorganisationen auf Erhalt der Unabhängigkeit von staatlichen Instanzen (in diesem Fall der staatlichen Gerichtsbarkeit) entsprechend, wurde die Bildung von Schiedsgerichtsinstitutionen des Sports intensiv vorangetrieben, in denen schnell, vorhersehbar und einheitlich in sportlichen Zusammenhängen Recht gesprochen wird.
Nicht selten stehen sich dabei Sportorganisationen einerseits und einzelne Sportlerinnen oder Sportler andererseits gegenüber. Aus den verschiedenen Positionen innerhalb des jeweiligen sportlichen Mikrokosmos mit Verbänden, die Regeln erlassen, Mitglieder von Schiedsgerichten berufen, die über Recht befinden und Sportlern, die sich diesen Regeln unterwerfen müssen und keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Schiedsgerichts haben, entsteht oftmals ein rechtliches Ungleichgewicht, das spürbaren Einfluss auf die Rechtsprechung haben kann oder zumindest zu haben scheint. Inwieweit diese unterlegene Stellung der Athleten notwendig und gerechtfertigt ist, untersucht die von Axel Brunk erarbeitete und 2015 als Dissertation an der Universität Lausanne eingereichte Arbeit.
In seiner Analyse fand er eine deutliche Bestätigung dieser Unterordnung der Sportler wie auch deren Auswirkungen auf den Verlauf und die Ergebnisse schiedsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Hieraus ergeben sich grundsätzlich Zweifel an der Wirksamkeit derartiger Verfahren, da der von den Verbänden praktizierte Schiedszwang gegen verfassungsrechtliche Werte verstößt. Der Autor fand zwar auch Belege, in denen es ein berechtigtes Bedürfnis nach schnellen, fachkompetenten und einheitlichen Entscheidungen zur Aufrechterhaltung eines regulären Sportbetriebs gab, ohne dass sich daraus eine grundsätzliche Notwendigkeit eines solchen Verfahrens ableiten ließ. Er stellte damit die grundsätzliche, umfassende Reichweite dieses Zwangs in Frage.
Hinzu kamen Erkenntnisse zur Organisationsstruktur der Sportgerichte in den untersuchten Ländern Deutschland und der Schweiz, die eine überparteiliche Rechtspflege fraglich erscheinen lassen. Gerade mit Blick auf die im Recht geforderte Unabhängigkeit der Schiedsgerichte wurden in der Arbeit Fragen aufgeworfen, zum Beispiel mit Blick auf die Besetzungsprocedere für Sportgerichte. Perspektivisch sollten zwingend weitere Schritte unternommen werden, um die Unabhängigkeit der Sportgerichte Deutschlands und der Schweiz zu stärken oder konsequent durchzusetzen.
© Copyright 2016 Veröffentlicht von Nomos Verlagsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.
| Schlagworte: | |
|---|---|
| Notationen: | Theorie und gesellschaftliche Grundlagen |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Nomos Verlagsgesellschaft
2016
|
| Schriftenreihe: | Lausanner Studien zur Rechtswissenschaft, 15 |
| Seiten: | 361 |
| Dokumentenarten: | Buch |
| Level: | hoch |