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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes bei der Betreuung von Spitzensportlern

Die Aufgaben von Ärzten in der Betreuung und medizinischen Begleitung von Leistungssportlern sind sehr vielschichtig und umfassend. Sie sind nicht selten davon abhängig, in welchem (Vertrags)Verhältnis sie sich zu den einzelnen Sportlern oder zu Teams befinden. Und aus dieser Konstellation eines fest angestellten Vereinsarztes, des mit einem Honorarvertrags mit einem nationalen Sportverband mit dessen besten Sportlerinnen und Sportlern zusammenarbeitenden Nationalmannschaftsarztes, des für eine Sportveranstaltung an einem Wochenende tätigen Arztes oder des Hausarztes, der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler regelmäßig betreuenden Mediziners ergeben sich sehr unterschiedliche Aufgaben und rechtliche Konstellationen. Hinzu kommen im nationalen und internationalen Leistungssport höchst relevante Aspekte, die sehr schnell Unterschiede zwischen der Tätigkeit von Ärzten innerhalb und außerhalb des Leistungssports verdeutlichen. So besteht ein nicht unwesentlicher Teil der medizinischen Leistungen im Spitzen- und Grenzbereich menschlicher Leistungsfähigkeit darin, die Akteure körperlich in einer solchen Weise belastbar zu erhalten bzw. zu machen, dass über Jahre im Training und Wettkampf vorbereitete und erbrachte Topleistungen weiter erbracht werden können, was nicht immer identisch sein muss bzw. ist, dass gesundheitliche Probleme, Krankheiten, Verletzungen oder Schäden oder deren Heilung im Vordergrund stehen, sondern es geht den Sportlern, Trainern und Ärzten darum, fit für das Training und den Wettkampf gemacht zu werden, ist es doch in einer zunehmenden Zahl von Sportarten und Disziplinen der Lebenserwerb, dem die Sportlerinnen und Sportler nachgehen und für den sie bereit und willens sind, Schmerzen zu ertragen (und sie medikamentös für die Stunde(n) des Trainings oder Wettkampfs lindern zu lassen) und gelegentlich auch über kurz-, mittel- oder langfristige gesundheitliche Konsequenzen hinwegsehen lassen. Darf das ein Arzt aber zulassen? Darf er Medikamente verschreiben oder Methoden anwenden, die nur dem Zweck dienen, Sportlern die Teilnahme an Training und Wettkampf zu ermöglichen, ohne dass sie zu einer gesundheitlichen Besserung oder gar Heilung beitragen? Wo beginnt seine Verantwortung in der Aufklärung und umfassenden Information der mit ihm zusammenarbeiten Sportler (und Trainer) über die Konsequenzen seines medizinischen Tuns und muss er diese unter allen Umständen, auch wenn sie es gar nicht wollen, informieren? In welchem Verhältnis steht er zu den Krankenkassen und deren Aufgaben hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der ihnen anvertrauten finanziellen Mittel? Und vor allem, welche strafrechtlichen Konsequenzen können sich für Mediziner aus all diesen Fragen bzw. deren Beantwortung ergeben? Kerstin Yvonne Lutz hat sich im Rahmen ihrer juristischen Dissertation mit der gültigen deutschen Gesetzeslage und Rechtsprechung anhand aktueller Urteile befasst und diese mit typischen Arbeitssituationen von Ärzten im deutschen Leistungssport verglichen. Ihre Erkenntnisse zeigen einen Spezialbereich medizinischer Tätigkeiten, der durch seine Spezifik der Interessenslage der Akteure und der sich daraus ergebenden Erwartungshaltung gegenüber medizinischer Betreuung eine gesonderte rechtliche Bewertung notwendig macht. Die Autorin macht innerhalb ihrer Untersuchung verschiedene Handlungsfelder deutlich, in denen Ärzte in Konfliktsituationen geraten können, in denen aber auch die Art des eigenverantwortlichen Handelns der Sportlerinnen und Sportler von herausragender Bedeutung für eine rechtliche Bewertung der Arbeit von Ärzten im Leistungssport ist.
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Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Theorie und gesellschaftliche Grundlagen
Tagging:Arzt
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Hamburg Verlag Dr. Kovac 2014
Schriftenreihe:Medizinrecht in Forschung und Praxis, 43
Seiten:206
Dokumentenarten:Buch
Level:hoch