Der Einfluss des Europarechts auf die Vertragsfreiheit autonomer Sportverbände in Deutschland. Ausgleich zwischen nationalem Verfassungsrecht und europäischem Freizügigkeitsrecht
Der 15. Dezember 1995, mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Klage von Jean-Marc Bosman-Urteil und der Feststellung, dass Profisportler allen anderen Arbeitnehmern in Europa gleichgestellt sind, hat Vieles in Frage gestellt, was bis dahin die rechtliche Grundlage des europäischen Profisports, insbesondere in den großen Mannschaftssportarten, repräsentierte. In späteren sportrechtlichen Urteilen (die nach Klagen der Sportler Lehtonen, Deliege und Kolpak gefällt wurden), sind dann ergänzende Feststellungen getroffen worden. Damit ist wesentlich darauf Einfluss auf die sportrechtliche Praxis in den Beziehungen zwischen Sportverbänden und Sportvereinen, aber insbesondere auch zwischen den Sportvereinen und den von ihnen angestellten Profisportlern genommen worden. Die dafür herangezogenen rechtlichen Grundlagen waren und sind bis zum heutigen Tag die Europäischen Verträge und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Vertragsverhältnisse im Arbeitsleben, zum Beispiel auch die Freizügigkeit von Arbeitnehmern.
Wenn man sich der Problematik zuwendet, muss man aber nicht nur die europäischen Rechtsgrundlagen betrachten, sondern dann ist auch eine eingehende Analyse der Organisationsformen des nationalen Sports erforderlich (die in Deutschland durch das Zusammengehen von DSB und NOK im Jahr 2006 eine nachhaltige Änderung erfahren hat). Allerdings hat diese strukturelle Veränderung keinen Einfluss auf die durch das Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit und die Garantie der Selbstverwaltung des Sports genommen. Andererseits muss man aber auch anerkennen, dass die Welt des modernen Sports in den letzten Jahrzehnten insgesamt dramatische Veränderungen durchgemacht hat, sie durch Professionalisierung, Medialisierung, Internationalisierung und Globalisierung, Kommerzialisierung in einem bis dato ungeahnten Maße zum Gegenstand rechtlicher Betrachtungen und Regelungen geworden ist, ja werden musste. Der Sport ist inzwischen zu einem bedeutsamen Wirtschaftsbereich mit einer wachsenden Zahl von Beschäftigten geworden und benötigt allein deshalb einen entsprechenden rechtlichen Rahmen. Dabei sind historisch gewachsene Besonderheiten im Sport, wie die Monopolstellung von Sportverbänden, zu beurteilen und eventuell neu zu regeln. Dies trifft sowohl auf den nationalen, aber auch auf den europäischen und den internationalen Sport zu.
Dies ist, nicht zuletzt durch die erwähnten Gerichtsverfahren, sowohl von der Europäischen Union als auch von den Sportorganisationen erkannt worden. Es wurde beiden Seiten auch klar, dass eine Verweigerung oder Konfrontation bestehende Probleme nicht aus der Welt schaffen, sondern sie eher verschärfen würde. Wie damit umgegangen werden kann, zeigt der Kompromiss, der 2001 zwischen dem europäischen und internationalen Fußballverband und der Europäischen Kommission geschlossenen wurde. Allerdings konnte dieser Einzelkompromiss nicht die grundsätzlichen Defizite beheben, die es in der Einbindung des Sports in das Europäische Vertragswerk gab. Auch die verbandsrechtlichen Grundlagen sind durch diesen Kompromiss nicht über Nacht und nicht in allen Sportarten auf einem Stand, dass sie mit geltendem europäischem Recht prinzipiell in Übereinstimmung sind. Diese Forderung steht weiterhin vor allen Organisationen des europäischen Sports, zumal auch das europäische Recht sich nicht in einer statischen, unveränderbaren Situation befindet, sondern kontinuierlichen Veränderungen und Entwicklungen unterliegt, die sich auch im Lebensbereich Sport wiederfinden müssen.
Das sind die wichtigsten Problemfelder, die Meinhard Grodde in seiner Dissertation mit dem Ziel bearbeitet, den europarechtlichen Rahmen für den Sport zu analysieren und zu präsentieren und Sportverbände und -funktionäre dafür zu sensibilisieren, dass sie die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Verbandsregelwerke weder ignorieren noch geringschätzen sollten. Sport und Europarecht bleibt auch in Zukunft ein aktuelles Thema.
Inhalt
1. Die Organisation des Sportverbandswesens in Deutschland
2. Die Verankerung des Sports in den europäischen Verträgen - Rückblick, status quo und Ausblick
3. Die Anwendbarkeit der EG-Vertrags auf Sportfragen
4. Tragweite des Bosman-Urteils über den konkreten Fall hinaus
5. Folgeentwicklungen und Tendenzen nach dem Bosman-Urteil im deutschen Sport
6. Von der Konfrontation zur Kooperation - der "Kompromiss von Brüssel" zwischen Europäischer Kommission und UEFA/FIFA vom 5.März 2001
7. Die Dienstleistungsfreiheit, Art. 49 ff. EG
8. Anknüpfen an die Aufenthaltsgenehmigung auf der Ebene der deutschen Bundesländer - Entwicklung von den ersten Beschlüssen der Innenminister- und Sportministerkonferenzen im Jahr 2000 bis zum status quo
9. Schluss - Zusammenfassung der Ergebnisse
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| Schlagworte: | |
|---|---|
| Notationen: | Theorie und gesellschaftliche Grundlagen |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Münster
LIT
2007
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| Ausgabe: | Münster: LIT, 2007. - 496 S. |
| Seiten: | 496 |
| Dokumentenarten: | Buch |
| Level: | hoch |