Der professionelle Sport und das europäische Kartellrecht - zwischen ökonomischem Wettbewerb und sportlichem Wettkampf

Wie scharf das Schwert der europäischen Justiz im Sport sein kann, wurde vor inzwischen mehr als einem Jahrzehnt mit dem sog. Bosman-Urteil deutlich, nach dem in vielen Profi-Mannschaftssportarten nichts mehr war wie vorher. Eine bis dato unbezwingbare Welt schien zu wanken und kurz vor dem Sturz zu stehen, manch einer prophezeite gar den Untergang des europäischen Spitzenfußballs. Nichts davon ist eingetreten, auch wenn in diesen Sportarten manch "lieb gewonnener Tradition" zur Sicherung der Vereinsfinanzen der Garaus gemacht wurde. Eine der entscheidenden Grundlagen dieser Rechtsprechung war die Bewertung der Aktivitäten der Profivereine und ihrer angestellten Profikicker im Lichte des europäischen Arbeitsrechts. Weitere Verfahren, bei denen es um arbeitsrechtliche Themen ging, folgten, und so kam es zu einer schrittweisen Anpassung des "sportlichen" an das allgemeine Arbeitsrecht, ein Vorgang, der inzwischen kaum noch Verwunderung hervorruft, der aber auch noch nicht abgeschlossen ist. Denn noch scheinen nicht alle arbeitsrechtlichen (und damit im Zusammenhang auch zuwendungs- und steuerrechtliche) Baustellen insbesondere in den Profisportarten fertig gestellt, und auch hinsichtlich der grundsätzlichen Stellung von Sportorganisationen und ihrer Mitglieder auf dem europäischen Arbeitsmarkt gibt es noch keine abschließenden rechtlichen Grundlagen. Wer sich die Dissertation von Maja Beisenherz zur Hand nimmt, wird sehr eindringlich auf diese und weitere Probleme aufmerksam, die eng mit der Organisationsentwicklung von Sportverbänden und Sportvereinen verbunden sind. Dabei sind mit dem Lissaboner Vertrag und der Einbeziehung des Sports in dieses europäische Gesetzeswerk wichtige Schritte getan worden, um zur Klärung offener Fragen zum Status und zur Stellung des Sports (und seiner Subsysteme) in Europe beizutragen. Dennoch tauchen gerade danach sehr sensible und diffizile Fragen auf, die wiederum an den Grundfesten des nationalen und internationalen Sports rütteln können (und wohl auch werden). Wie kann heute die monopolistische Stellung von nationalen und internationalen Sportverbänden (das sog. Ein-Platz-Prinzip) vor dem Hintergrund europäischer Wettbewerbsregeln noch begründet werden? Wenn diese verfassungsrechtliche Sonderstellung und die sich daraus ergebende Machtfülle und Marktmacht von Sportverbänden bejaht wird, gilt das dann auch für alle Bereiche des Sports, den Amateur- und Freizeitsport genauso wie für den Profisport? Angesichts der sehr unterschiedlichen Ausrichtung der Ziele und Aktivitäten in diesen Sportbereichen scheinen jeweils adäquate und rechtlich nachhaltig belastbare Lösungen notwendig, die der jeweiligen Spezifik gerecht werden, die es aber bisher in dieser Form nicht gibt. Im Zusammenhang damit stellen sich wichtige Fragen der Zulässigkeit staatlicher Zuschüsse und Subventionierungen für einen von normalen Marktmechanismen abgeschotteten Bereich bzw. für seine Mitglieder. Andererseits gelten in Europa für kommerziell ausgerichtete und organisierte Wirtschaftsbereiche wie den Profisport hinsichtlich seiner finanziellen Aktivitäten klare Transparenzregeln, die wiederum nicht immer auf Gegenliebe bei Verbands- und Vereinsverantwortlichen stoßen werden. Bei einer intensiveren Beschäftigung mit dem Thema, so argumentiert die Autorin, stößt man schnell auf die Frage, ob der Sport in seiner Gesamtheit tatsächlich die offiziell verkündete soziokulturelle Zielstellung verfolgt (und damit zu Recht die Verankerung der Sportförderung im deutschen Grundgesetz erwartet) oder ob es den Sportverantwortlichen nicht (auch) um das handfeste Interesse an steuerlichen Vorteilen oder an einem besseren rechtlichen Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Sportveranstalter geht. Angesichts einer sehr umfassenden Machtfülle in Sportverbänden und der rechtlich festgeschriebenen Verbandsautonomie sind das aber Themen, die Wettbewerbshütern schwer verdaulich erscheinen können. Zumal nicht in allen Fällen die Verantwortlichen eine gerichtliche Überprüfung ihrer Handlungen zulassen, um eine gewissen Kompensation für ihre sehr herausgehobene Monopolposition zu gestatten. Gerade das bereits erwähnte Ein-Platz-Prinzip spielt hier eine besondere Rolle, sichert es den Verbänden doch das Monopol auf die Veranstaltung und Vermarktung von Sportwettbewerben - ein inzwischen lukrativer Markt mit weitreichenden Auswirkungen auf sich anschließende Märkte. Hinzu kommen bisher nicht in jedem Fall mit dem europäischen Recht inÜberstimmung stehende bzw. gebrachte nationale Regelungen zur Wahrung der Chancengleichheit (zum Beispiel die 50+1 Regel für Sportvereine), die in einem sehr engen Zusammenhang damit stehen und die einen umfassenden Einfluss auf den freien bzw. begrenzt freien Wettbewerb auf dem europäischen Sportmarkt haben. In ihrer Dissertation hat Maja Beisenherz diese Thematik umfassend aufgearbeitet und kommt letztlich zum Schluss, dass europäische Richtlinien (zum Beispiel hinsichtlich Transparenz und Vergabe) erforderlich sind, die denen anderer monopolistischer Wirtschaftszweige entsprechen, um den schädlichen Folgen eines Monopols für den Sportmarkt, aber auch für die nach- und vorgelagerten Märkte entgegenzuwirken.
© Copyright 2011 Veröffentlicht von Carl Heymanns. Alle Rechte vorbehalten.

Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Leitung und Organisation Sportgeschichte und Sportpolitik Sozial- und Geisteswissenschaften Theorie und gesellschaftliche Grundlagen
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Köln Carl Heymanns 2011
Schriftenreihe:Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW), 23
Seiten:257
Dokumentenarten:Buch
Level:hoch