1973

Dopingbekämpfung und Unschuldsvermutung. Die Rechtssprechung der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic unter besonderer Berücksichtigung der Unschuldsvermutung

Die Entwicklung der Doping bezogenen nationalen und internationalen Jurisdiktion ist gerade im zurückliegenden Jahrzehnt sehr dynamisch verlaufen. Dabei haben die Entwicklungen in der Schweiz eine besondere Bedeutung, haben doch nicht wenige internationale Sportfachverbände ihren Sitz in der Schweiz, woraus sich auch eine herausgehobene Verantwortung der ordentlichen Gerichte des Landes in diesem Themenfeld ergibt. Natürlich befindet sich dadurch auch der nationale Sport in der Schweiz unter einem besonderen Erwartungsdruck, gilt es doch gerade hier die nationalen zivilrechtlichen und sportrechtlichen Regeln in Übereinstimmung mit denen der internationalen Verbände zu halten, denen man eine Heimstatt bietet. Bei aller Schwerpunktsetzung in die aktuellen Erfordernisse der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Doping bzw. dem leistungssteigernden Dopingmissbrauch, ist es stets angesagt, auch das zu dokumentieren, für die nächsten Generationen zu bewahren und nachvollziehbar zu machen, was in den verschiedenen Entwicklungsphasen national und/oder international passiert ist. Mit der vorliegenden Arbeit wird die nationale Entwicklung in der Schweiz im Zeitraum 2004-Ende 2008 reflektiert. Mit Markus Natsch tut das ein profunder Kenner der Entwicklungen, war er doch just in dieser Zeit der juristische Sekretär der Disziplinarkommission für Dopingfälle bei NOK des Landes Swiss Olympic. Mit dem gewählten Thema der Unschuldsvermutung innerhalb von Dopingfällen greift er eines der zentralen Problemfelder an den Schnittpunkten zwischen privaten, in diesem Fall Sportorganisationen mit Öffentlichkeitscharakter und staatlicher Rechtsprechung auf. Der Umgang mit der Unschuldsvermutung wurde und wird immer wieder zum Maßstab genommen, um staatliches und Sportrecht zu vergleichen, um juristische Forderungen gegenüber Sportorganisationen aufzumachen. Dies wiederum führt nicht selten zu kontroversen Diskussionen unter Sportfunktionären und Juristen. Den Organen der Dopingbekämpfung wird die Verletzung der Unschuldsvermutung vorgeworfen, da sie nicht den Nachweis führen (müssen), dass der Sportler an einer positiven Dopingprobe die Schuld trägt. Damit werden aber auch die Grundlagen des Sportrechts angegriffen, in denen dieser Nachweis nicht gefordert ist, sondern der positiv Getestete seine Unschuld beweisen muss. Am Beispiel von Dopingfällen, die im oben genannten Zeitraum verhandelt wurden, zeigt die Arbeit den Ablauf der Verfahren, verdeutlicht die Probleme (und manchmal auch das Dilemma) in der Dopingbekämpfung schon allein auf der Ebene des Sportrechts, aber auch im Abgleich mit dem geltenden staatlichen Recht. Dabei wurden Fragen wie der Rechtsnatur der Disziplinarkommission, dem Charakter des Dopingvergehens und des Dopingverfahrens und den sich daraus ergebenden Strafbarkeitserfordernissen, der Haftung mit oder ohne Schuld und deren Konsequenzen für den Urteilsspruch, dem Prinzip der strict liability und dem im Sport oftmals angewandten Anscheinsbeweis diskutiert und mit aktuellen Dopingfällen abgeglichen. In seinen Schlussfolgerungen hebt der Autor besonders auf den Zusammenhang zwischen Anklage durch eine staatlichen Seite und der Anwendung der Unschuldsvermutung ab, stellt fest, dass ein verbandsrechtliches Organ grundsätzlich zur deren Anwendung nicht verpflichtet ist, auch wenn es im Einzelfall gute Argumente dafür geben kann, dass dies dennoch passiert.
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Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Sozial- und Geisteswissenschaften Theorie und gesellschaftliche Grundlagen
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Bern Stämpfli 2009
Ausgabe:Bern: Stämpfli Verlag AG, 2009.- 307 S.
Seiten:307
Dokumentenarten:Buch
Level:hoch