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Glukokortikosteroide in der Dopingforschung

Glukokortikosteroide sind Substanzen einer im Wettkampf verbotenen Wirkstoffgrupppe, die in der Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden aufgeführt ist. Diese Liste wird von der WADA in einer jährlich revidierten Form veröffentlicht und nach Verabschiedung durch die Vertragspartner der Konvention des Europarates gegen Doping auch im Bundesgesetzblatt II veröffentlicht. Seit den Olympischen Spielen im Jahr 1976 beschäftigt sich die Medizinische Kommission des IOC mit den Kortikosteroiden. Sie sprach sich grundsätzlich gegen den Einsatz aus, soweit sie nicht örtlich angewendet werden. Ein Verbot wurde allerdings nicht ausgesprochen, da zum damaligen Zeitpunkt eine hinreichende Nachweismethode fur die Zufuhr dieser körpereigenen Substanzen von außen nicht bestand. Schon im Jahr 1984 erscheinen die Kortikosteroide als Wirkstoffe neben Alkohol und anderen unter dem Kapitel "Gruppe von Wirkstoffen, die bestimmten Einschränkungen unterliegen" auf der Verbotsliste. Grund für diese Einteilung war, dass die Kortikosteroide ein breites Anwendungsfeld haben und nicht der Therapie für Athleten entzogen werden konnten. Der früheren Entwicklung folgend wurde die topische Anwendung mit einer Meldepflicht versehen, die systemische Anwendung wurde verboten, soweit verschiedene Sportverbände es vorsahen. In den Listen der Jahre 2000 bis 2002 werden die Kortikosteroide nunmehr als Glukokortikosteroide unter den "Gruppen verbotener Wirkstoffe unter bestimmten Umständen" gelistet. Dieser Begriff schließt alle Derivate des natürlichen Kortisol aus der Nebennierenrinde ein. Die Liste des Jahres 2003 weist die Glukokortikosteroide zusammen mit Alkohol und Betablockern als in "bestimmten Sportarten verbotene Wirkstoffe" aus. In der Liste des Jahres 2004 wurden sie als Wirkstoffgruppe aus dem o. a. Kapitel III herausgenommen und werden seither unter den "im Wettkampf verbotenen Wirkstoffen" aufgeführt. Dies führt dazu, dass jede Wettkampfprobe auf diese Wirkstoffe zuüberprüfen ist. Dadurch entstand eine sehr hohe Melderate, die durch eine Erhöhung der Meldeschwelle nachträglich wieder verringert wurde. Ein besonderes Problem entstand dadurch, dass es praktisch nicht möglich ist, die inhalative als lokale Anwendung von der systemischen Anwendung zu unterschieden. Bestenfalls können die Konzentrationen im Blut oder Urin Hinweise geben. Bei der Inhalation wird zusätzlich ein nicht unerheblicher Teil verschluckt, so dass eine klassisch systemische Applikation stattfindet. Dies gab Veranlassung aus deutscher Sicht den wissenschaftlichen Stand festzustellen. Ein Gutachten wurde vergeben mit dem Ziel, den Wissensstand über die Pharmakologie der Glukokortikosteroide und ihrer verschiedenen Applikationsformen zu ermitteln. Die Kleinkonferenz sollte schließlich hierzu einen Gesamtüberblick geben. Dabei standen die Kriterien der WADA, nach denen Wirkstoffe auf die Verbotsliste gesetzt werden, ebenso im Vordergrund, wie die Wirkungen und daraus abgeleitet mögliche Nachweismethoden. Die Vorträge über verschiedene Themenfelder sowie das erstellte Gutachten sind Teil dieser Veröffentlichung. Es wurde deutlich, dass verschiedene weitere Anstrengungen u. a. zu folgenden Problemen erforderlich sind: • Feststellung der Nachweisdauer der unterschiedlichen Glukokortikosteroide aus dem Urin in Abhängigkeit von der Applikation, • Beobachtung eines möglichen Missbrauchs der Glukokortikosteroide im Sport durch statistische Erfassung aller Analyseergebnisse der Dopingkontrollen und unter Einbeziehung der TUE, • Zuordnung der Analyseergebnisse zu der angegebenen nach TUE erlaubten Anwendung, • Erhebung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach längerer Anwendung im Sport. Die nachfolgenden Beiträge zeigen auch die Bandbreite der Probleme: • Es gibt bisher keine schlüssigen Beweise, dass die sportliche Leistungsfähigkeit durch die Anwendung von Glukokortikosteroiden gesteigert werden kann. • Soweit bislang untersucht, können Glukokortikosteroide den Nachweis des Missbrauchs anderer verbotener Wirkstoffe bei den Analysen nicht maskieren. • Leistungsbeeinflussend könnten die manchmal durch Glukokortikosteroide ausgelöste Euphorie und die Entzündungshemmung mit Schmerzreduktion wirken. • Die gesundheitlichen Risiken der Anwendung der Glukokortikosteroide bei Sportlern sind aus der Behandlung von Patienten weitestgehend bekannt. • Der Umfang des sportorthopädischen Einsatzes von Glukokortikosteroiden ist von den einzelnen Sportarten abhängig. • Mittels Urinanalyse ist nicht sicher festzustellen, ob eine verbotene, eine TUE- bzw. ATUE-pflichtige oder eine erlaubte Verabreichung erfolgte. Versuche in Richtung eines analytischen Nachweises über quantitative Grenzwerte haben in Hinblick auf die in aller Regel nur einzeln verfügbaren Urin-Kontroll-Proben kaum Ausicht auf Erfolg.
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Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Biowissenschaften und Sportmedizin
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Köln Sportverlag Strauß 2007
Schriftenreihe:Wissenschaftliche Berichte und Materialien des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, 2007, 6
Seiten:148
Dokumentenarten:Buch
Level:hoch