Die sportethische und strafrechtliche Bedeutung des Dopings. Störung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und Vermögensrelevanz
Doping hat sich zu einer der großen Gefahren für den aktuellen Sport - hierbei primär den Wettkampf- und Spitzensport - wie auch für seine perspektivische Entwicklung herauskristallisiert. Der Missbrauch verbotener, die sportliche Leistung steigernder Mittel, ist ganz offensichtlich nicht (mehr) zufällig oder einmalig. Die durch nationale und internationale Sportverbände entwickelten Regelungen, Strukturen und Organisationen zur Bekämpfung des Dopings sprechen eine deutliche Spracheüber die Komplexität des Themas. Bedingt durch die Medialisierung und Kommerzialisierung des Spitzensports hat sich ganz offensichtlich die Bereitschaft von Sportlern, Trainer, Ärzten und Funktionären vergrößert, auch durch den Einsatz von Dopingsubstanzen und -methoden sportlichen Erfolg, mediale Aufmerksamkeit und in der Folge finanziellen Gewinn zu erzielen. Trotz der nicht geringen Gefahr, dass der Dopingmissbrauch aufgedeckt wird, wird jährlich eine nicht geringe Zahl von Dopingtätern entlarvt, mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen der Annulierung der sportlichen Leistung, der zeitlichen Sperre für die Teilnahme an Wettkämpfen, der Rückforderungen von Sponsoren- und/oder Prämiengeldern etc. Parallel zu der dann in den Medien geführten Diskussion zu Dopingtätern gibt es aber zunehmend Interessen Anderer, die durch den Dopingmissbrauch negativ beeinflusst werden. In der vorliegenden, als Dissertation erfolgreich verteidigten Arbeit, befasst sich die Autorin unter diesen Gesichtspunkten mit zwei Hauptaspekten: - der Definition des Tatbestandes des Dopings aus strafrechtlicher Sicht und - den Möglichkeiten des zuverlässigen und umfassenden Rechtsgüterschutzes hinsichtlich Vermögen und wirtschaftlichem Wettbewerb. Beide Aspekte sind in den letzten Jahren spürbar enger zusammengerückt, weshalb sie auch als ein einheitlicher Komplex verstanden werden. Das wird insbesondere in den Beziehungen von mehreren Sportlern im sportlichen Wettbewerb deutlich, da sich durch Dopingmissbrauch eine Vermögensbeeinträchtigung ergeben kann, was wiederum einen sehr engen Bezug zum Strafrecht gestellt werden muss. Der Gesichtspunkt der Vermögensrelevanz von Beteiligten hat folglich eine zentrale Rolle in der Betrachtung strafrechtlicher Konsequenzen des Dopingmissbrauchs. Die oftmals geführte Diskussion des Dopings als primär leistungssteigerndes Mittel tritt in einer rechtlichen Betrachtung der Tatbestände folglich auch etwas in den Hintergrund, da die strafrechtliche Konsequenz nicht klar definiert wird. In der Konsequenz ihrer Untersuchung wird von der Autorin nachdrücklich sowohl auf die Strafbedürftigkeit von Doping hingewiesen als auch dargestellt, dass die bisherigen Regelungen im Rahmen von Verbandssanktionen nur flankierend zu notwendigen strafrechtlichen Maßnahmen wirken können.
© Copyright 2005 Veröffentlicht von Lang. Alle Rechte vorbehalten.
| Schlagworte: | |
|---|---|
| Notationen: | Sportgeschichte und Sportpolitik Sozial- und Geisteswissenschaften |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Frankfurt/Main
Lang
2005
|
| Ausgabe: | Frankfurt/Main: Peter Lang, 2005.- 292 S. |
| Schriftenreihe: | Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht, 88 |
| Seiten: | 292 |
| Dokumentenarten: | Buch |
| Level: | hoch |