Informationen zum Coronavirus (12.3.2020)
(Information on the Coronavirus (March 12, 2020))
Gesundheitsämter sind die Kompetenzzentren / Schutzmaßnahmen praktizieren
Die Ausbreitung der so genannten Coronavirus-Infektionen hat auch Auswirkungen auf Sportdeutschland und wirft bei unseren mehr als 27 Millionen Mitgliedern in deutschen Sportvereinen viele Fragen auf. Kann ich zum Training gehen? Sind Begegnungen mit Sportler*innen und Zuschauer*innen bei Wettkämpfen eine mögliche Infektionsquelle? Was mache ich bei Anzeichen von Husten, Schnupfen und Heiserkeit?
Der DOSB als Dachorganisation des organisierten Sports in Deutschland ist kein Kompetenzzentrum für Infektionskrankheiten. Daher lassen wir uns von Fachexpert*innen beraten und geben keine allgemeingültigen Vorgaben für Sporttreibende oder Sportveranstalter. Einzelfallentscheidungen müssen auf Basis der Rahmenbedingungen vor Ort getroffen werden. Wir haben hier die bei uns eingehenden wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, und wo möglich, mit Links zu den entsprechenden Informationen vernetzt. Diese Übersicht passen wir tagesaktuell an:
Wann sollte man sich testen lassen?
Aktuell sollte prinzipiell nur getestet werden, wenn Kontakt mit nachweislich Erkrankten plus Symptome (allg. Infektanzeichen, insbesondere akute respiratorische Symptomatik) gegeben sind. Eine zweite zu berücksichtigende Konstellation sind Rückkehrende aus Risikogebieten, die Symptome (allg. Infektanzeichen, insbesondere akute respiratorische Symptomatik) aufweisen. Zuverlässigere Testergebnisse können nämlich nur bei symptomatisch Erkrankten gewonnen werden.
Was ist bei Trainings- und Wettkampfreisen zu beachten?
Prof. Wolfarth, Leitendender Olympiaarzt des DOSB, gibt mindestens einmal die Woche in Abstimmung mit Prof. Gärtner (Universitätsklinikum Saarland) und dem Robert Koch-Institut Empfehlungen für Wettkampf- und Trainingsreisen an die Verbände. Er bewertet die Gefahrenlage und rät dringend von Reisen in Risikogebiete ab. Dabei ist derzeit neben China vor allem Südkorea, Iran, Italien sowie die Region Grand Est in Frankreich (Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) als besorgniserregend einzustufen, zum einen wegen der gesundheitlichen Gefahren und natürlich auch wegen der unklaren Reiseoptionen bzw. Quarantänerisiken. Die gleichen Empfehlungen gelten natürlich auch für internationale Tagungen, z.B. Jugendbegegnungen u.ä.
Was ist zu tun, wenn deutsche Athlet*innen aus einem Risikogebiet zurückkehren?
Wir empfehlen eine häusliche Quarantäne für 14 Tage. Dies erscheint erforderlich, weil auch noch nicht symptomatische Patienten die Erreger hoch effektiv übertragen können. Wenn solche Athlet*innen oder auch Athlet*innen, die aus angrenzenden Regionen kommen, auch nur unspezifisch (leichte Infektzeichen, etc.) symptomatisch werden, ist eine umgehende Vorstellung bei einem Arzt mit infektiologischer Erfahrung unter Hinweis auf die Reiseanamnese angezeigt. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Arzt ist immer erforderlich, damit Schutzmaßahmen vor Betreten der Praxis ergriffen werden können. Prof. Wolfarth und die Verbandsärzt*innen unserer Spitzenverbände stehen bei Infektionen von Athlet*innen und Betreuer*innen als direkte Ansprechpartner zusätzlich zur Verfügung. Hierzu hat das RKI eine aktuelle Information für die Maßnahmen im Verdachtsfall veröffentlicht. Link: https://cdn.dosb.de/user_upload/Olympische_Spiele/Tokio_2020/Corona/Coronavirus_Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_DINA3_26022020.pdf
Wie gehen wir mit Gästen aus Risikogebieten um?
Für Organisationen, die Wettkämpfe ausrichten und Gäste aus Risikogebieten erwarten, empfehlen wir, frühzeitig mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Diese Kontaktaufnahme sollte im Vorfeld der Anreise der Teilnehmer*innen geschehen. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem die Veranstaltung stattfindet. Über diesen Link können Sie das zuständige Gesundheitsamt ermitteln. Gegebenenfalls wird über das Gesundheitsamt eine Quarantänemaßnahme und / oder eine Testung veranlasst. Solchen Vorgaben ist dann verpflichtend Folge zu leisten. Weitere Informationen über die Risikogebiete und über den Umgang mit Gästen aus Risikogebieten sind auf der Homepage des Robert Koch-Instituts zu finden.
Wer ist der richtige Ansprechpartner bei Fragen zu Sportveranstaltungen?
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, der im Infektionsschutzgesetz die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen geregelt hat. Danach sind die kommunalen und regionalen Gesundheitsämter die aktuell zuständigen Kompetenzzentren für Infektionskrankheiten. Bei konkreten Fragen zu Veranstaltungen kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Wie sich die Vorgaben der Gesundheitsämter zu den Sportveranstaltungen in den kommenden Tagen entwickelt, ist schwer vorherzusagen, unabhängig davon ist den Vorgaben der Gesundheitsbehörden aber uneingeschränkt Folge zu leisten.
Wann muss eine Veranstaltung abgesagt werden?
Grundsätzlich muss jede Organisation in eigener Verantwortung entscheiden, ob ihre Veranstaltung stattfinden kann oder nicht. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat "Allgemeine Prinzipien der Risikoeinscha¨tzung und Handlungsempfehlung fu¨r Großveranstaltungen" veröffentlicht. Im Zweifel sollten Sie geplante Veranstaltungen mit den politischen Verantwortungsträger*innen und den Gesundheitsämtern vor Ort abstimmen. Haftungsfragen müssen im Einzelfall vor Ort geklärt werden.
Wie sollen Vereine mit ihren internen Veranstaltungen wie Trainingsbetrieb u.ä. umgehen?
Auch hier gilt, dass es nicht möglich ist, allgemeingültige Vorgaben zu erstellen. Jeder Einzelfall muss auf der Basis der örtlichen Rahmenbedingungen überprüft und entschieden werden. Bei Unsicherheiten bitte das lokale Gesundheitsamt anfragen.
Was ist bei alternativen Austragungsorten zu beachten?
Zu alternativen Austragungsorten bei Veranstaltungsverbot kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, weil nur Einzelfallentscheidungen auf der Basis von zum Teil sehr speziellen Rahmenbedingungen möglich sind. Das gilt für mögliche Ausrichter in Deutschland ebenso wie für Verlegungen in andere Länder - ausschlaggebend für Veranstaltungen in Deutschland ist letztlich das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
Wie groß ist die Gefahr, dass Olympia 2020 in Tokio nicht stattfindet?
Wir vertrauen auf die professionelle Vorgehensweise des IOC und bereiten uns wie immer professionell auf die Olympischen Spiele vor. Wir beobachten die Entwicklung in Sachen Coronavirus verantwortungsvoll und intensiv. Dabei beraten wir uns mit Expert*innen: Unser Leitender Olympiaarzt Prof. Wolfarth steht in engem Austausch mit Frau Prof. Gärtner (Universitätsklinikum Saarland) und dem Robert-Koch-Institut. Wir stehen zudem in Kontakt mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und der Deutschen Botschaft in Tokio. Bei jeder zu treffenden Entscheidung steht das persönliche Wohl der Athlet*innen sowie aller Teammitglieder des Team Deutschland an allererster Stelle.
Was passiert, falls Qualifikationswettkämpfe nicht stattfinden können?
Das IOC hat informiert, dass Veranstalter Probleme mit Qualifikationswettbewerben an ihre Internationalen Verbände melden sollen. IOC und Internationale Verbände arbeiten eng zusammen, um unter den aktuellen Bedingungen einen fairen Olympia-Qualifikationsprozess zu ermöglichen. Für das Team Deutschland gilt, dass die Nominierungskriterien entsprechend angepasst werden, falls Qualifikationswettkämpfe nicht voll umfänglich stattfinden können.
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| Schlagworte: | |
|---|---|
| Notationen: | Biowissenschaften und Sportmedizin |
| Tagging: | Coronavirus |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Frankfurt/Main
2020
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| Online-Zugang: | https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/?Alle= |
| Heft: | 12.3.2020 |
| Dokumentenarten: | Informationsseite und Navigationsseiten |
| Level: | niedrig |