Autohemotherapy (with UV-B-Radiation)

(Eigenblutbehandlung (mit UV-B-Bestrahlung))

Bei Sportlern wurde eine Eigenblutbehandlung durch einen Arzt verordnet und durchgeführt, um einen "chronisch-infektiösen Zustand" zu behandeln. Diese Behandlung bestand aus einer Blutabnahme von etwa 50 ml, Gerinnungshemmung sowie UV-Bestrahlung des Blutes in der Spritze. Abschließend wurde das behandelte Blut wieder intravenös in den Blutkreislauf eingeführt. Aufgrund aktueller Diskussionen, was eigentlich laut Anti-Doping-Regulierungen erlaubt ist und was nicht, sind bisherige Erkenntnisse über diese Methode und die Interpretation der Regulierungen aus der Sicht eines Mediziners und Mitglieds von Anti-Doping-Organisationen sowie einem Komitee für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) zusammengefasst. Eigenblutbehandlung mit UV-B-Bestrahlung verstößt gegen Anti-Doping-Bestimmungen, die den Gebrauch oder die Wiedereinführung von Blut oder roten Blutkörperchen in den Blutkreislauf verbieten. Diese Bestimmungen sind in dem Olympischen Anti-Doping-Regelwerk von 1986 sowie seit 2004 auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur zu finden. Das TUE-Verfahren beschäftigt sich mit dem medizinischen Gebrauch solch verbotener Therapieverfahren. Den Gebrauch einer TUE zu gewähren, ist eher unwahrscheinlich, da es keine medizinische wissenschaftlich geprüfte Standardtherapie ist. Zudem gibt es etablierte alternative Behandlungsmöglichkeiten.
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Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Biowissenschaften und Sportmedizin
Veröffentlicht in:Deutsche Zeitschrift für Sportmedizin
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2012
Online-Zugang:https://www.uni-ulm.de/fileadmin/externe_websites/ext.dzsm/content/archiv2012/hEFT_11/Kurzbeitrag_Steinacker.pdf
Jahrgang:63
Heft:11
Seiten:329-331
Dokumentenarten:Artikel
Level:mittel