Problemdiskussion zu Verfahren der biologischen Alterseinschätzung im Kindes- und Jugendalter
In zahlreichen (wissenschaftlichen) Publikationen wird für den Bereich des Kinder- und Jugendtrainings darauf hingewiesen, daß aus trainingswissenschaftlicher und sportpraktischer Sicht nicht das chronologische Alter, sondern primär der aktuelle biologische Entwicklungsstand für zentrale trainingsmethodische Fragestellungen bedeutsam ist. In diesem Zusammenhang charakterisiert das "biologische Alter" als inhaltliches Merkmal den aktuellen biologischen Entwicklungsstand des Menschen. Fragen der Belastbarkeit im Nachwuchstraining, der Einordnung aktueller sportlicher Leistungen, der Einschätzung individueller Entwicklungsmöglichkeiten und nicht zuletzt die Frage nach der sportlichen Eignung lassen sich nur unter Einbeziehung entwicklungsbedingter biologischer Parameter zufriedenstellend beantworten.
Der folgende Beitrag diskutiert die definitorische Bestimmung des Begriffs "biologisches Alter" aus wissenschaftstheoretischer Sicht und stellt synoptisch die verschiedenen Methoden und Verfahren zur biologischen Alterseinschätzung dar. Sie werden abschließend testtheoretisch betrachtet und bewertet.
Die verfahrensspezifisch bestimmbaren Entwicklungskenngrößen gegenüberstellend betrachtet fällt auf, daß die einzelnen Werte in unterschiedlichem Ausmaß nicht quantifizierten bzw. nicht quantifizierbaren Einflüssen unterliegen. Dies gilt in besonderem Maße für funktionelle Parameter, die in verschiedenster Weise von, zum Teil auch kurzfristig einflußnehmenden, exo- und endogenen Faktoren mitbestimmt werden und infolgedessen erhebliche, von der biologischen Entwicklung unabhängige Schwankungen aufweisen können. Hinsichtlich einer möglichst objektiven Einschätzung des biologischen Entwicklungsstandes erscheint es von daher sinnvoll, sich zunächst auf solche Merkmale zu beschränken, deren Ausprägung für den angegebenen Gültigkeitszeitraum von exogenen Einflüssen weitgehend unabhängig ist. Dementsprechend beziehen sich die weiteren Ausführungen auch ausschließlich auf die strukturell-morphologisch orientierten methodischen Ansätze. Dazu soll, vor einer gegenüberstellenden Diskussion und einer daraus möglicherweise abzuleitenden Bewertung, zunächst die Testgüte der verschiedenen Verfahren beleuchtet werden.
Der zentralen Forderung der Testtheorie entsprechend soll, nach LIENERT und RAATZ (1994), ein guter Test die Hauptgütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität erfüllen. In welchem Maße die verschiedenen Verfahren diesen Anforderungen gerecht werden, kann an dieser Stelle jedoch nicht, wie eigentlich wünschenswert, empirisch gestützt, sondern lediglich in Anlehnung an partielle Befunde und sachlogisch hergeleitet, dargelegt werden. Dabei wird die Frage nach der Validität der einzelnen Verfahren an den Anfang gestellt, und hier werden zunächst die verschiedenen "Aspekte" der Validität benannt:
1. Inhaltliche Validität ist dann gegeben, wenn der Test selbst das optimale Kriterium des Merkmales darstellt.
2. Konstruktvalidität besteht, wenn aufgrund sachlogischer und begrifflicher Erwägungen entschieden wird, daß ein Test ein bestimmtes nicht eindeutig operational erfaßbares Merkmal, d.h. ein theoretisches Konstrukt, erfassen kann.
3. Kriterienbezogene Validität ist anzunehmen, wenn ein (hinreichend hoher) korrelativer Zusammenhang zwischen Testergebnissen einer Stichprobe und einem unabhängig erhobenen Außenkriterium nachweisbar ist (LIENERT & RAATZ, 1994).
Die kurzen Erläuterungen der verschiedenen Aspekte verweisen unmittelbar auf die hinsichtlich der Validierung der verschiedenen Verfahren bestehende Grundproblematik, denn offensichtlich ist keines der dargestellten Verfahren inhaltlich valide, d.h. in der Lage, das "Biologische Alter" direkt zu messen. Sachlogische Erwägungen machen gleichzeitig klar, daß aufgrund des jeweils sehr speziellen Zugangs zur biologischen Entwicklung keines der verfahrensspezifischen Merkmale in einer auch nur ansatzweise genügenden Übereinstimmung mit dem Konstrukt "Biologisches Alter" steht und somit auch keine Konstruktvalidität angenommen werden kann. Im Ergebnis folgt daraus, daß in Ermangelung einer validen Operation gegenwärtig auch keine operationale Definition möglich ist.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund empfiehlt VIOL (1990) eine Eingrenzung auf die somatisch-morphologischen Aspekte der biologischen Entwicklung und erachtet die Voraussetzungen für eine hinreichende Konstruktvalidität dann als gegeben, wenn die verfahrensspezifisch beobacht- bzw. meßbaren Merkmale in enger Verbindung mit denjenigen neuroendokrinen Regelzentren stehen, von denen aus Wachstum und Reifung gesteuert werden. Schließt man sich dieser Sichtweise an, wären die Verfahren zur Bestimmung des Skelettalters, des Dentitionsalters sowie der Reifezeichen als konstruktvalide einzustufen. Auch die körperbauliche Entwicklung ist in Abhängigkeit zu den Regelkreisen von Wachstum und Reifung zu sehen, ihre Kennwerte sind jedoch, wie bereits dargestellt, zusätzlich von entwicklungsunabhängigen, z.B. typologischen Determinanten beeinflußt. Sie zeigen daher keine so eindeutige Übereinstimmung mit dem theoretischen Konstrukt. Die Validität der zugehörigen Verfahren ist somit nur unter Bezug auf ein Außenkriterium (kriterienbezogene Validität), hier vorzugsweise das Skelettalter, zu ermitteln. Empirischen Ergebnissen von VIOL (1990) entsprechend, kann, unter Bezug auf eine von ihm an 29 Jungen und 23 Mädchen (Altersbereich jeweils 9 - 18 Jahre) durchgeführten Untersuchung, u.a. eine hinreichend hohe kriterienbezogene Validität für die proportionalen Körperbaumerkmale Quetelet-Index und Körperbau-Entwicklungsindex als gegeben betrachtet werden. Die differenzierte Betrachtung der Ergebnisse zeigt dabei, daß der Körperbau-Entwicklungsindex mit Rangkorrelationskoeffizienten von lediglich R = 0.76 für Mädchen bzw. R = 0.81 für Jungen von allen mit dem Skelettalter korrelierten Merkmalen den deutlich niedrigsten Zusammenhang aufweist. Dieser Befund korrespondiert darüber hinaus mit einer, am Referenzkriterium "Skelettalter" gemessen, eher mangelhaften Präzision von +/- 24 Monaten. VIOL (1990) betont denn auch, daß eine Altersschätzung, die allein auf dem Körperbau-Entwicklungsindex basiert, abzulehnen ist. Hiermit befindet er sich in Übereinstimmung mit GRÜNDEL (1990, S. 45), die anhand einer vergleichenden Untersuchung (Vergleich KEI und röntgenologische bzw. sonographische Verfahren) zu der Auffassung kommt, daß hier "voneinander unterschiedliche biologische Systeme beurteilt" werden.
VIOLs Untersuchung liefert mit den für den Quetelet-Index unerwartet hohen Korrelationskoeffizienten R = 0.89 (Mädchen) und R = 0.87 (Jungen) ein weiteres interessantes Ergebnis. Berücksichtigt man hier die relativ enge mathematische Verknüpfung zum Körperbauentwicklungsalter, wären diese Koeffizienten ein mögliches Indiz für dessen Validität, eine Annahme, die durch einen Befund von STARK (1994), erhoben an einer Stichprobe von 44 männlichen 4. Klässlern, der eine fast vollständige Übereinstimmung (r = 0.99), zwischen Quetelet und Kea belegt, unterstützt wird.
Die Reliabilität als zunächst generell gegeben angenommen, ist neben der Validität auch die Objektivität der verschiedenen Verfahren zu reflektieren. Dabei fällt auf, daß gerade diejenigen Verfahren, die aufgrund sachlogischer Erwägungen wohl am ehesten einen direkten Zugang zur biologischen Entwicklung bieten (Skelettalter, Dentitionsalter, geschlechtliche Reifezeichen), hinsichtlich des Gütekriteriums Objektivität, wie jeweils bereits angedeutet, die deutlicheren Mängel zeigen. Dies ergibt sich unmittelbar aus der visuellen Befundaufnahme. Wenn, wie für die Bestimmung des Skelettalters von WUTSCHERK, SCHMIDT und KÖTHE (1984) beschrieben, Wiederholungsuntersuchungen (Abstand ca. 4 Wochen) durch denselben Untersucher zu abweichenden Ergebnissen führen (mittlerer Fehler zwischen 4,4 und 7,1 Monate), wirkt das natürlich auch auf die Reliabilität zurück (LIENERT & RAATZ, 1994). Dabei kann für alle Verfahren angenommen werden, daß unter Einsatz geschulter Untersucher die Meßwerterfassung und damit die Altersbestimmung deutlich verbessert werden kann (u.a. WUTSCHERK, SCHMIDT & KÖTHE, 1984; RUDOLPH, 1996).
Neben den drei Hauptgütekriterien stellt die Testtheorie weitere (bedingte) Forderungen auf, denen die verschiedenen Verfahren ebenfalls gerecht werden sollten. Zu diesen Nebengütekriterien gehören u.a. die Normierung und die Ökonomie. Offensichtlich ist, daß hinsichtlich der Testökonomie zwischen den einzelnen Verfahren erhebliche Diskrepanzen bestehen, sie kann jedoch nicht losgelöst von der Nützlichkeit (ein weiteres Nebengütekriterium) des jeweiligen Tests bewertet werden. So sind die ökonomischen Anforderungen an ein Verfahren um so niedriger anzusetzen, je größer seine Nützlichkeit ist. D.h., wenn ein Test in seiner Funktion durch keinen anderen hinreichend ersetzbar ist (hohe Nützlichkeit), wird man eher bereit sein, einen höheren ökonomische Aufwand zu betreiben. Nicht zuletzt aus diesem Grund erklären sich die Bemühungen, zumindest hinsichtlich der strukturell morphologischen Entwicklung valide Verfahren der Skelettalterbestimmung durch vergleichbar nützliche, aber ökonomischere Verfahren zu ersetzen.
Ein ganz wesentliches Gütekriterium für die hier zu bewertenden Verfahren ist die Normierung. Sie stellt die unmittelbare Voraussetzung der diagnostischen Brauchbarkeit der Tests dar (LIENERT & RAATZ, 1994). Ohne die Verfahrensschritte der Testnormierung an dieser Stelle differenziert zu erörtern, ist den hier testtheoretisch zu bewertenden Verfahren gemeinsam, daß verschiedene Merkmalsausprägungen zunächst immer nur inhaltlich zu differenzieren sind und erst in Verbindung mit der unabhängigen Variable "chronologisches Alter" eine zeitliche Dimensionalisierung erfahren. Ein bestimmtes Verhältnis von Körperhöhe zu Körpergewicht, als Beispiel, kann dann aufgrund des gehäuften Auftretens in einem mehr oder weniger eng definierten Alterssegment zu einem altersspezifischen Kennwert werden, wobei vorauszusetzen ist, daß sich die Kennwerte in der Abfolge der Alterssegmente (statistisch belegbar) unterscheiden lassen. In wieweit die verschiedenen Verfahren, sofern sie überhaupt derartige normative Referenzwerte aufweisen, dieser Bedingung gerecht werden, kann hier nicht beurteilt werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß eine fein differenzierte Normierung nur in Verbindung mit einer hohen Reliabilität zulässig ist (LIENERT & RAATZ, 1994). Wenn vor diesem Hintergrund dann letztlich anhand gesicherter Normwerte individuelle Einstufungen vorgenommen werden sollen, setzt das außerdem eine detaillierte Beschreibung der Referenz-stichprobe und deren Aktualität voraus. Erst auf dieser Basis wird es möglich, der jeweiligen Intension entsprechend, zu entscheiden, ob eine hinreichende Vergleichbarkeit mit der Untersuchungsstichprobe vorliegt. Dabei geben u.a. Aspekte wie die säkulare Akzeleration Anlaß, das gegenwärtig vorliegende Referenzmaterial zu prüfen.
Die testtheoretischen Ausführungen zusammenfassend, stehen sich zwei Verfahrensgruppen gegenüber. Auf der einen Seite stehen Verfahren, die ein oder mehrere Merkmale betrachten, die eine richtungskonstante, irreversible Entwicklungscharakteristik aufweisen. Für die Verfahren dieser Gruppe, nämlich die Skelettalterbestimmung, das Dentitionsalter und die Bestimmung der Reifezeichen, ist darüber hinaus charakteristisch, daß sie sich auf Entwicklungsmerkmale beziehen, deren mature Endform interindividuell allenfalls geringgradig differiert und im wesentlichen bekannt ist. Eine Bestimmung des individuellen Entwicklungsstandes kann somit unter Bezug auf die graduelle Übereinstimmung mit dem Endstadium erfolgen, welches letztlich die Möglichkeit eröffnet, auch relativ sichere entwicklungsprognostische Aussagen zu treffen. Einschränkend muß hier jedoch, neben den testgütekritischen Objektivitäts- und Öko-nomitätsaspekten, insbesondere die ethisch-moralische Problematik der Verfahren Berücksichtigung finden, die dementsprechend nur in begründeten Ausnahmen zum Einsatz kommen sollten.
Auf der anderen Seite stehen hier ausschließlich solche Verfahren, die die körperbauliche Entwicklung beschreiben. Ihnen gemeinsam ist, daß sie mit der Körperhöhe letztlich alle nur ein, die individuelle biologische Entwicklung umweltneutral kennzeichnendes Merkmal erfassen, dessen finale Ausprägung darüber hinaus unbekannt ist. Die Bezüge zur biologischen Entwicklung sind von daher immer nur mittelbar und Aussagen zum Entwicklungstand rein empirische. Auf dieser Basis der hier verfahrensspezifisch ermittelten Indizes Prognosen zu stellen, erscheint entsprechend problematisch. Daher haben diese Verfahren lediglich deskriptiven Charakter. Hervorzuheben bleibt insbesondere die hohe Testökonomie, die in Verbindung mit der vorgenannten Verfahrenscharakteristik einen weiteren, perspektivischen Blickwinkel eröffnet.
Unter der begründeten Annahme, daß das Alter, die Körperhöhe und das Körpergewicht Voraussetzungen sportlicher Leistungen darstellen, wären Verfahren, die nicht das körperbauliche Alter, sondern den alterstypischen Körperbau bestimmen, dann zwangsläufig losgelöst von dem unmittelbaren Anspruch, die biologische Entwicklung kennzeichnen zu wollen, im Sinne von Gruppierungsvariablen möglicherweise geeignet, bewertende Aussagen über die sportliche Leistungsfähigkeit zu treffen.
© Copyright 1998 Zeitschrift für Angewandte Trainingswissenschaft. Meyer & Meyer Verlag. Alle Rechte vorbehalten.
| Schlagworte: | |
|---|---|
| Notationen: | Biowissenschaften und Sportmedizin Nachwuchssport |
| Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Angewandte Trainingswissenschaft |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Aachen
1998
|
| Online-Zugang: | https://open-archive.sport-iat.de/sponet/178837.pdf |
| Jahrgang: | 5 |
| Heft: | 2 |
| Seiten: | 28-46 |
| Dokumentenarten: | Artikel |
| Level: | hoch |