Modelle für eine Förderung der inländischen Nachwuchsleistungssportler zur Stärkung der Nationalmannschaften. Klassische "Ausländerklauseln" und alternative Ansätze im Lichte gemeinschaftlicher Vorgaben und Sportentwicklungen seit Bosmann

Mehr als 10 Jahre nach dem richtungsweisenden Grundsatzurteil 1995 im Fall Jean-Marc Bosman, in dessen Folge Spieler nach Auslaufen ihres Vertrags ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen und durch das noch bestehende Restriktionen von Spielern aus anderen Ländern zu Fall gebracht wurden, sind die Auswirkungen in allen großen Spielsportarten, aber zunehmend auch in weiteren Sportarten enorm. Es ist festzustellen, dass die Diskussion um sog. Ausländerklauseln nicht an Aktualität verloren. Diese wird oftmals auf dem Hintergrund des aktuellen Leistungsniveaus von Auswahlteams geführt und in einen engen Zusammenhang mit den Strukturen und Inhalten der Ausbildung von einheimischen Sportlerinnen und Sportlern durch die Fördersysteme eines Lands oder einer Sportart gestellt. Angesichts der EU-Osterweiterung 2004 hat sich die Bedeutung dieses Urteils für die nationale und internationale Sportentwicklung nochmals erhöht, sind nationale, rechtlich belastbare Lösungen wichtiger denn je. Die vorliegende Arbeit thematisiert gerade diese Fragen, ausgehend von einer Beschreibung der Sportentwicklung in der Sportart, von der diese Veränderungen ausgingen: Fußball. Sodann werden vier Modelle für eine Nachwuchsförderung vorgestellt und auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht untersucht. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen sog. Mindestkontingente für einheimische Nachwuchssportler. Ausgangspunkt der Begutachtung ist die bisherige Sport-Rechtsprechung des EuGH, die stellenweise behutsam weiterentwickelt wird. Gemeinschaftsrechtliche Konfliktlagen tun sich erwartungsgemäß bei den EG-vertraglichen Diskriminierungsverboten und dem Kartellrecht auf. Dabei unterstreicht der Autor die Verantwortung von Sportverbänden und -vereinen, geeignete Rahmenbedingungen für die Förderung des einheimischen Nachwuchs' zu schaffen und damit die Voraussetzungen spürbar zu verbessern, dass die Einsatzzeiten junger Spieler deutlich länger und damit ihre Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb von Erwachsenenteams entscheidend größer werden. Erst auf einer solchen Grundlage machen dann auch moderat bemessene Mindestkontingente im Profisportbereich Sinn, die gemeinschaftsrechtlich als zulässig zu bewerten sind. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben in neueren Arbeitspapieren Verständnis dafür signalisiert, dass Sportverbände diesbezüglich Maßnahmen der Nachwuchs- und Nationalmannschaftsförderung ergreifen. Hier ist aber darauf zu verweisen, dass sich derartige Regelungen nicht ausschließlich auf den Profisport beziehen, sondern dass sie in ähnlicher Weise auch im Amateursport Anwendung finden und auch in der Nachwuchsförderung zu Problemlagen führen können, wenn diese (unterhalb der obersten Spielklasse) hinsichtlich der Staatsangehörigkeit differenziert. Allerdings wird rechtlich anerkannt, dass die Aufstellung international konkurrenzfähiger Nationalmannschaften als Kulturbestandteil zur Ausprägung der nationalen Identität zu betrachten ist, was wiederum zu einer Einschränkung der Individualrechte mit sich führt. Rechtlich sind diese Anliegen der Sportverbände in der als Gemeinschaftsgrundrecht gesicherten Vereinigungsfreiheit zu verorten. In jüngeren Entscheidungen des EuGH ist zudem eine stärkere Betonung der Grundrechte im Verhältnis zu den Grundfreiheiten zu beobachten gewesen. Auf der Rechtfertigungsebene wird deutlich, dass sogar der hinsichtlich der Staatsangehörigkeit differenzierende Charakter von Mindestkontingenten ihrer Rechtmäßigkeit nicht entgegensteht.
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Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Sportgeschichte und Sportpolitik Nachwuchssport Spielsportarten
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Berlin Duncker u. Humblot GmbH 2008
Ausgabe:Berlin: Duncker & Humblot, 2008. - 290 S.
Schriftenreihe:Beiträge zum Sportrecht, 30
Seiten:290
Dokumentenarten:Buch
Level:hoch