3046931

Doppelbestrafungsverbot und Sportverbandsgerichtsbarkeit. Das Sportverbandsgerichtsverfahren als Täter-Opfer-Ausgleich

Das Verbot der doppelten Bestrafung für ein und das gleiche Vergehen gehört seit der vielen Jahren und in vielen Ländern zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Seine juristischen Wurzeln können aber bis in die Antike zurückverfolgt werden. Allerdings hat die zunehmende Internationalsierung beispielsweise von Wirtschaft und Politik eine rechtliche Betrachtung des Doppelbestrafungsverbots sowohl auf zwischenstaatlicher als auch auf internationaler Ebene erforderlich gemacht und hat inzwischen in nicht wenige zwischenstaatliche Vereinbarungen Eingang gefunden. Da der organisierte Sport und insbesondere der Spitzensport gerade davon lebt, dass sich Sportler und Teams in einen nationalen oder/und internationalen Wettkampf begeben, für den verschiedene Rechtsinstanzen mehr oder weniger zuständig sind, ist es nicht erstaunlich, dass das Thema der Doppelbestrafung im Sport eine entsprechende Relevanz besitzt. Mit zunehmender sportlicher Leistungsfähigkeit bis hin zum professionell betriebenen Leistungssport sind für die Ausübung des Sports dann sowohl die Regelwerke nationaler als auch internationaler Sportorganisationen maßgebend, in denen entsprechende Sanktions- bzw. Bestrafungsregelungen getroffen sind, die von Sportgerichten verhängt werden. Gleichzeitig können bei verschiedenen Vergehen (wie zum Beispiel einer mutwilligen Körperverletzung eines Gegenspielers in einem offiziellen Wettkampf) aber auch staatliche Gerichte angerufen bzw. aktiv werden, und dann entsprechende Bestrafungen aussprechen. In der vorliegenden Dissertationsschrift untersucht der Autor am Beispiel des deutschen Profifußballs bzw. den Regelungen des Deutschen Fußball-Bundes, wie sich die Situation hinsichtlich des Doppelbestrafungsverbots im Sport aktuell darstellt und wie sie zukünftig gestaltet werden könnte bzw. sollte. Er konstatiert, dass es noch keine grundsätzliche Regelung gibt die sicherstellt, dass es zu keiner Doppelbestrafung kommt, dass es aber gerade im Zuge der Professionalisierung und Kommerzialisierung im Spitzensport verstärkte Bemühungen gibt, hier eine geeignete Lösung zu finden. Dazu trägt bei, dass Verbände zunehmend eine organisierte und funktionierende Gerichtsbarkeit geschaffen haben, die sich materiell und prozessual an das staatliche Strafrecht anlehnt, ohne allerdings alle Grundsätze zu übernehmen (wie zum Beispiel beim Grundsatz "in dubio pro reo" oder der Möglichkeit, einer Bestrafung durch Austritt aus einer Sportorganisation zu entgehen). Auch sind die Strafzwecke zwischen Sportstrafe und von staatlichen Gerichten ausgesprochenen Strafen nicht deckungsgleich, hebt doch eine Sportstrafe auch auf sportspezifische Werte und Verhaltensweisen wie das Fairplay ab. Ausgehend von diesen Unterschieden hat das Doppelbestrafungsverbot bisher keinen Eingang in das Sportrecht gefunden. Hier konstatiert der Autor Handlungsbedarf, um rechtsstaatlichen Grundsätzen auch im Sport zu entsprechen. Er schlägt vor, das Sportgerichtsverfahren als institutionalisierten Opfer-Täter-Ausgleich im Sinne der Konfliktlösung in das Strafrecht zu integrieren. Dabei hat das Verfahren sowohl rechtliche Elemente als auch kommunikative, die mit dem Ziel eines Ausgleichs und der Wiedergutmachung eingesetzt werden sollen. Er verweist auch darauf, dass eine der Besonderheiten von Sportgerichtsverfahren oftmals in einer immateriellen Wiedergutmachung besteht. Die Besonderheiten von derartigen Verfahren im Sport erscheinen ihm durch die Zuweisung von Funktionen eines typischen Täter-Opfer-Ausgleichs zu handelnden Personen und Gremien lösbar wie es auch möglich erscheint, eine grundsätzliche Zustimmung des Täters zu einem solchen Verfahren durch die Mitgliedschaft in einer Sportorganisation zu begründen. Weitere Vorschläge beziehen sich auf den zeitlichen Ablauf von Sportgerichtsverfahren und Verfahren vor einem staatlichen Gericht, aus dem sich, bei einer möglichen Kommunikation und Abstimmung zwischen den beiden Gremien, Möglichkeiten der Verfolgung und Bestrafung nur in einem Verfahren ergeben können.
© Copyright 2013 Veröffentlicht von Verlag Dr. Kovac. Alle Rechte vorbehalten.

Bibliographische Detailangaben
Schlagworte:
Notationen:Leitung und Organisation Sozial- und Geisteswissenschaften
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Hamburg Verlag Dr. Kovac 2013
Schriftenreihe:Strafrecht in Forschung und Praxis, 274
Seiten:213
Dokumentenarten:Buch
Level:hoch