Elfter Sportbericht der Bundesregierung
Die Erstellung der Sportberichte der Bundesregierung geht zurück auf einen Antrag des damaligen "Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele" aus dem Jahre 1971 (Bundestagsdrucksache VI/2152 vom 5. Mai 1971), in welchem die Bundesregierung um Berichterstattung über ihre Sportfördermaßnahmen gebeten wird. Diesem Antrag entsprechend wurde der Sportbericht zunächst alle zwei Jahre, ab dem 4. Sportbericht dann alle 4 Jahre vorgelegt.
Ziel des Sportberichts ist es, neben der Wiedergabe der für die Sportpolitik der Bundesregierung maßgeblichen Eckdaten, die Sportförderpolitik des Bundes zu bilanzieren.
Die umfangreichen Sportfördermaßnahmen von Ländern, Kommunen und nichtöffentlichen Stellen, die sowohl für den Breiten- als auch für den Spitzensport unverzichtbar sind, können deshalb nur ansatzweise erfasst werden.
Entsprechend der Kompetenzverteilung, die sich aus dem Grundgesetz für die Sportförderung von Bund und Ländern ergibt, liegt der Schwerpunkt der Sportberichterstattung auf denjenigen Ereignissen und Maßnahmen, die den Spitzensport betreffen. Darüber hinaus umfasst der Bericht im Interesse einer Gesamtschau auch andere vom Bund wahrgenommene sportpolitische Aufgaben.
Auch dieser 11. Sportbericht folgt dem Sachprinzip, das die im Einzelnen wahrgenommenen Aufgaben bei den jeweiligen Sachthemen darstellt. Im Vergleich zum vorangegangenen 10. Bericht werden die Themenbereiche "Integration durch Sport", "Sport und Prävention" und "frauenspezifische Aspekte" umfassender dargestellt.
Vorangegangene Sportberichte konzentrierten sich auf den Zeitraum der jeweils zu Ende gegangenen Legislaturperiode. Aufgrund der im Jahr 2005 stattgefundenen vorgezogenen Neuwahlen hat sich dieses Zeitfenster mit der Folge verschoben, dass der die Jahre 2002 bis 2005 umfassende, von der neuen Bundesregierung vorzulegende 11. Sportbericht in die neue Legislaturperiode hineinreicht.
Vor diesem Hintergrund enthält der 11. Sportbericht dort, wo es angezeigt erschien, auch Aspekte künftiger Sportpolitik.
Der Sportbericht hat sich als wichtige Informationsquelle erwiesen; als Teil der Öffentlichkeitsarbeit trägt er deshalb dazu bei, die Sportpolitik der Bundesregierung fachlich fundiert aufzubereiten und transparent zu machen.
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| Notationen: | Leitung und Organisation Sportgeschichte und Sportpolitik Trainingswissenschaft Parasport |
| Veröffentlicht in: | Parlamentsdrucksachen |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Köln
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft
2006
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| Online-Zugang: | http://dip.bundestag.de/btd/16/037/1603750.pdf |
| Jahrgang: | 16 |
| Heft: | 3750 |
| Seiten: | 1-124 |
| Dokumentenarten: | elektronische Publikation |
| Level: | mittel |